Genealogische Zusammenstellung der Familie Steger vom linken Niederrhein

Die Verwaltung des alten Amtes Oedt
(Originaltext nach F. Kogelboom 1908)

Die bürgerliche Verwaltung lag in den Händen des Amtmanns, der sich aber meistens durch den Amtsverwalter vertreten ließ.
Wegen des geringen Umfanges des Amtes Oedt, war es vielfach mit dem Amt Kempen verbunden.
Über dem Amtmann stand der Kellner.
Oedt gehörte zur Kellnerei Kempen.

Dem Amtmann bzw. dem Amtsverwalter zur Stütze dienten im Kirspel und in den Honschaften die Gerichtsscheffen, im Flecken zwei Bürgermeister und zehn Gemeindemänner.

Die Bürgermeister folgten sich in bestimmter Reihe aus der Zahl der Gemeindemänner. Sie wurden um die Mitte des 18. Jahrhunderts am Matthiastage, dem 24. Februar, in ihr Amt eingeführt. Zwei oder drei Tage nach diesem Datum wurden sie mit den Rechten die sie zum Behuf des Fleckens und auch des Kirspels hatten, bekannt gemacht.
Im Jahre 1742 setzte man ihnen eine jährliche Remuneration von sage und schreibe 12 Schillingen für ihre Mühewaltung fest. Auch von Einquartierungslasten waren die Bürgermeister frei.
In einem Bescheide vom 27. Februar 1744 wurde diesbezüglich festgestellt, wenn schon die Einwohner des Fleckens davon entbunden seien, dann seien es die Bürgermeister gewiß. Dies ist nun aber nicht so zu verstehen, als wenn sie und der Flecken überhaupt nicht mit Einquartierungen bedacht werden durften; es soll nur so viel heißen, dass sie für jede Einquartierung Entschädigung durch das Amt beanspruchen konnten; Sie hatten also nur die Last, das Amt aber den pekuniären Schaden.

"Zur Bestreitung der für den Flecken zu machenden Ausgaben waren den Bürgermeistern folgende Einnahmen überwiesen:
1. An Geld (Miete) von der Oberpforte, nämlich 1 Taler 4 Albus,
2. von der Nierderpforte 2 Taler 4 Albus,
3. der Holzwuchs an der Zollbrücke,
4. das Uferrecht zwischen Kamper und dem Dorfgraben,
5. das Uferrecht beiderseits des Dorfgrabens entlang Scheuren Erb und Obertor,
6. der Holzwuchs, so an dem "Kockels" gelegen und auch derjenige um den Broichgraben, so an dem Kockels gelegen,
7. der Holzwuchs im hintersten Broich auf dem Kuhdeich bis an die Kalle,
8. das Kaulenteil, so gelegen zwischen Joh. Kamper und Gottfried Pollmanns, mit einem Vorhaupt an obengemeldeten Joh. Funger Garten, welcher kurfürstlicher Grund; das andere schießt an den Weg, der geht von Rath bis auf Winkels Rath, besteht in 6 Reihen in der Breite;
9. haben regierende Bürgermeister jährlich die Pacht von der Sandkaule zum Behufe des Fleckens zu verwenden."

Unter den Bürgermeistern stand noch der Landbote.
Als Polizeimannschaft dienten die Schützenführer, die sich, wenn Hilfe notwendig, die Schützen aus dem Volke auswählten.

Sämtliche Beamten bezogen nur ein geringes Gehalt; das des Amtmannes betrug z. B. unter der Verwaltung des Grafen von Virmont aus dem Amte Oedt nur 50 Reichstaler, sie hatten aber das Recht, je einzelne dienstliche Tätigkeit in Rechnung zu stellen und zur Amtsrechnung einzubringen. Diese Posten figurierten dann als Unrats (vorher nicht beratene-) Rechnung oder später als Extraordinaria, mit einem Worte als unvorhergesehene Ausgaben.

Die Amtsrechnung wurde alljährlich im August, später Oktober, auch wohl November vorgelegt. Noch im Jahre 1735 fand die Vorlegung auf dem Schlosse (Burg Uda) statt, nachher in einer Wirtschaft. Jedermann hatte freien Zutritt und freie Zeche. Weil es dabei so hoch herging, sah sich der Kurfürst 1792 genötigt, zu bestimmen, daß sie ohne Gelage auf der kurfürstlichen Mühle abgehalten werde. Die Auslagen wurden so verteilt, daß Unterbroich ein drittel, Hagen ein fünftel, und Kirspel nebst Flecken den rest bezahlten; an diesem Rest war aber der Flecken nur mit dem fünften Teile beteiligt.
Das Kirspel bzw. jede Honschaft hatte einen besonderen Steuererheber, und diesem wurde nicht bloß eine bestimmte Summe, sondern auch jeder einzelne Posten zur Auszahlung überwiesen. Die so festgestellte Rechnung mußte vom Gerichtsschreiber beglaubigt werden. Zu diesen Ausgaben traten nun die besonderen Ausgaben für jeden Teil des Amtes. Diese weitere Rechnungen bildeten nun die Kirspels- oder Honschaftsrechnungen.

Zum besseren Verständnis lassen wir hier die Amtsrechnung von 1765 folgen:

Die Summen, welche Oedt in Kriegsjahren aufzubringen hatte, waren oft sehr hoch, so daß Kierspel ond Honschaften vielfach Anleihen machen mußten, die sie zu verpensionieren (verzinsen) hatten.

Zur Deckung der jährlichen Ausgaben dienten Simpel und Schatz. Außerdem waren Hand- und Spanndienste zu leisten. Nichteingesessene hatten unter Umständen Wegegelder zu zahlen; zudem war Oedt Zollstation.

Der Simpel (das Einfache) war eine Grundsteuer; er wurde aber nur von Ackerland und Benden geleistet; Büsche waren simpelfrei.
Man unterschied kurfürstliche und Landessimpel, Staatssteuern, sowie Pensions- und Unratssimpeln, Kommunalsteuern.
Um die Mitte des 18. Jahrhunderts betrug ein Simpel in Oedt 59 Reichstaler 8 Heller. Je nachdem nun die Bedürfnisse waren, wurden mehr oder weniger Simpel erhoben. Weil aber Oedt so schwer belastet war, wandte es sich an die Kurfürstlichen Landstände, welche ihm in der Weise Erleichterung verschafften, daß es für jeden Simpel nur 44 Kronen 19 Stüber 4 Heller zu zahlen brauchte. Trotzdem hatte Kirspel und Flecken bei 20 kurfürstlichen und Landes- sowie 14 Pensions- und Unratssimpeln im Jahre 1765/66 1506 Kronen 54,5 Stüber zu entrichten.
Unter den Posten der Kirspelsrechnung finden wir aber auch solche, welche nach Einrichtung der Kirchenfabriken in der Kirchenrechnung aufgeführt werden, z. B. über Kirchenreparatur, Orgelreparatur, und Glockenguß.
Der Schatz wurde nur von Ackerland erhoben.
Im Jahre 1780 mußten von jedem schatzbaren Morgen 8 Stüber 12,5 Heller, den Umständen nach 9 Stüber gegeben werden.
Mit der Erhebung dieser Steuern war der Simples- bzw. Schatzheber betraut.

Drückend wirkten auch oft die Hand- und namentlich die Spanndienste, letztere besonders in Kriegszeiten, wenn es galt, mit Karren und Pferden nach Wesel, Dülmen, Coesfeld, Kaiserswerth usw. zu ziehen.

Das Wegegeld wurde von den Auswärtigen bezahlt; Oedter eingesessene waren frei mit Ausnahme der Juden. Auf der Grenze der einzelnen Teile des Amtes standen Schlagbäume. Die "Bendheide" und die "Lüg" rechneten bezüglich des Wegegeldes zur Honschaft Hagen.

Es mußten Entrichtet werden:
von jedem geladenen Pferd 1 Stüber
von einem zweispännigen Karren und also weiter nach Zahl der Pferde; Reitpferde passierten frei; 2 Stüber
"Kaufmannskoppelpferde" vom Stück zahlten 2 Stüber
Ochsen und Kühe vom Stück 1 Stüber
Schweine vom Stück 0,25 Stüber
Kälber vom Stück 0,25 Stüber
Schafe vom Stück 0,25 Stüber

Jedoch stand es frei, wenn große Mengen Schweine oder Schafe transportiert wurden, nach billiger Vereinbarung eine Pauschalsumme zu zahlen. Von jedem Mühlstein, jeder Leiche, jedem Lastwagen beim Umzuge musste, sobald die Schlagbäume passiert wurden, 1,5 Reichstaler bezahlt werden. Ebensoviel musste von der Leiche eines eingesessenen reformierten Bekenntnisses beim Transport nach auswärts und von einem Oedter Bürger, der mit seinem ganzen Haushalt in „fremdes Gebiet“ verzog, entrichtet werden, wenn er auch keine Schlagbäume passierte.

Da Oedt Grenzort nach Jülich und Geldern hin war, so bildete es auch, wie schon erwähnt, Zollstation.
Die sogenannte „Zollbrücke“ lag genau 12 kölnische Ruten à 16 Fuß von der Mühlenarche der Oedter Mühle entfernt, in der Gegend der jetzigen Niersbrücke.

Die bürgerliche Verfassung blieb in dieser Form bestehen, bis sie beim Eintritt der Fremdherrschaft über den Haufen geworfen wurde. An die Stelle des früheren Amtmannes und Amtsverwalters trat der Maire, jetzt Bürgermeister. Oedt gehörte zum Kanton Kempen, Arondissement Krefeld, Departement de Roer.
Als Maires aus damaliger Zeit sind zu erwähnen: J. H. Tillmann (1809) und Gastes, als Bürgermeister aus späterer Zeit J.S??ben, Clemens Mooren, Theodor Mooren und Wilhelm Scherer seit 1879.


Quelle:
Die Geschichte des alten Amtes Oedt bis 1815 / F. Kogelboom / Oedt 1908
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