Genealogische Zusammenstellung der Familie Steger vom linken Niederrhein

Abhaltung der Vogt- und Landgedinge. 7. September 1596

Anno 1596, ahn donnerstag dem 7den Septembris, landtgericht.
Der schultheiß und scheffen, ob eß tag und zeit wehre, gericht zu halten, abgemahnt, warauf die scheffen nach ihrem gehaltenen rath vor antwort geben, wie sie alhie am gericht drey bänck hetten, dar die scheffen verscheiden aufsitzen; und der benck eine ledig und mit keinem scheffen versehen, daß alßdan niemahlen gericht ist gehalten worden. So befindt sich ledig Hägerbanck vor einß. Und zum anderen befindt sich auß dem signat, daß bey letztem abscheidt geredt, daß kein landtgericht mehr gehalten werden soll, daß vogtgeding seye dan vorgegangen. Zum 3ten ist der gerichtsbott im kirspell Uda gestorben, der den kirchenruff allezeit in der kirchen plag zu thuen, den herren schätz aufbühren und dem herrn drosten uberlieberen, kummer, gebott, verbott ankundigen. Darneben haben die scheffen von ihren voreiteren mehrmahlen verstanden, daß in dem vogtgeding scheffen und gerichtsbotten verlaßen, angesetzt und entsetzt werden. Begehren annachmahls gantz underthäniglich, die hohe obrigkeit woll eß bey solchen wolherbrachten gebrauch bewenden und dieß alles vor sich gehen laßen.

Quellen
Weistümer der kurkölnischen Ämter Kempen und Oedt ... / Dieter Weber
Abschriften:
1) 1672: HStA Düsseldorf, Kurköln II 2574, Bl. 31 und 205.
2) 18. Jh.: ebd., Abtei Gladbach, Akten 17 Nr. 10, Bl. 25.
Ungedruckt.
Die Wiedergabe folgt dem Text von 1), Bl. 31.
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