Genealogische Zusammenstellung der Familie Steger vom linken Niederrhein

Spanisch Geldern 1570-1702

Mit der Teilung der habsburgischen Universalherrschaft durch Karl V. gingen die Niederlande und das Herzogtum Geldern 1555 an seinen Sohn Philipp II. und damit an das Königreich Spanien über. Sie blieben jedoch Bestandteil des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation; als Inhaber der Niederlande wurde der spanische König somit zum Reichsfürsten. Religiös-konfessionelle, politische und wirtschaftliche Gründe führten in den Niederlanden jedoch bereits wenige Jahre später zum Widerstand gegen die spanische Herrschaft, der sich ab 1568 zum niederländischen Freiheitskrieg, dem 80-jährigen Krieg, entwickelte. Sein Verlauf führte zur Teilung der Niederlande, die staatsrechtlich jedoch erst 1648 anerkannt wurde. Während die sieben nördlichen Provinzen ihre Unabhängigkeit erhielten und aus dem Heiligen Römischen Reich ausschieden, verblieben die südlichen Provinzen bei Spanien und damit auch im Reich. Auch Geldern wurde auf diese Weise geteilt. Die drei Niederquartiere (Nimwegen, Arnheim und Zutphen) gehörten fortan zur Republik der Vereinigten Niederlande, das geldrische Oberquartier blieb bis 1713 spanisch.
Bereits im 16. Jahrhundert versuchte Spanien, das Gebiet des geldrischen Oberquartiers, das Teil des Burgundischen Reichskreises war, nach Süden abzurunden. Dafür bot sich ihm eine Reihe von kleinen reichsunmittelbaren Gebieten an, die in der Zeit der sich verstärkenden Territorial Staatsentwicklung einen immer schwereren Stand hatten, ihre Selbstständigkeit zu bewahren. Eine wirksame Unterstützung für ihr Unabhängigkeitsstreben fanden sie weder beim Reichskammergericht noch beim Niederrheinisch-Westfälischen Kreis, dem sie angehörten. Dessen Kreisoberst, der Herzog von Jülich-Kleve-Berg, versuchte selbst, sein Herrschaftsgebiet auf Kosten der kleinen Territorien zu vergrößern, und brachte daher wenig Verständnis für das Ersuchen um Hilfe auf. So konnte Spanien das Oberquartier im 16. und 17. Jahrhundert auf Kosten der kleinen reichsfreien Territorien erweitern. Dabei sind verschiedene Ansätze zu erkennen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichem Ergebnis verfolgt wurden.
Mit der Begründung lehnsrechtlicher Abhängigkeiten wurden Weert, Wessem und Nederweert um 1570 besetzt und der geldrischen Oberhoheit unterstellt. Die Versuche dieser somit zu geldrischen Unterherrschaften gewordenen kleinen Territorien, ihre Selbstständigkeit und Reichsunmittelbarkeit wiederzuerlangen, hatten keinen Erfolg. Unter Rückgriff auf die durch das Territorialstaatsrecht begründete Unteilbarkeit der Souveränität nutzten die Herzöge von Geldern dann ab 1670 rechtliche Bindungen (z.B. die Gewährung von militärischem Schutz), um in den kleinen Reichsherrschaften Steuern zu erheben, die wiederum als Grundlage für weitere Rechtstitel dienten. Nicht alle Ansprüche konnte Spanien jedoch in gleichem Ausmaß durchsetzen; das wirkte sich noch nach dem Spanischen Erbfolgekrieg aus. Dalenbroek (Maasniel und Herten), Meijel sowie Kessenich und Hunsel waren so fest angebunden, dass sie ab 1713 Österreichisch Geldern zugerechnet wurden; Hamb kam zunächst zu Preußisch Geldern, dann an Kleve. Millendonk, Hoerstgen-Frohnenbruch und Wickrath waren vor 1700 zwar auch unter geldrischen Einfluss gelangt, konnten ihre Unabhängigkeit aber wenigstens teilweise bewahren. Nach der Aufteilung des Oberquartiers 1713 wurden sie nicht Preußen zugeschlagen, sondern galten (Hoerstgen zwar nicht unumstritten) als Reichsherrschaften. Im Falle des ebenfalls ins Visier genommenen Stifts Thorn hatten die juristischen Grundlagen aufgrund von Vogteirechten nicht ausgereicht, um spanische Ansprüche durchzusetzen. Dennoch befand sich dieses geistliche Fürstentum im 17. Jahrhundert zeitweise in Abhängigkeit von Geldern, zum Teil aufgrund der nicht eindeutigen Politik der Fürstäbtissin.

Quelle:
Hantsche Geldern-Atlas, Geldern 2003
Literatur:
A.M.J.A. BERKVENS, Gebietserweiterung der südlichen Niederlande ä titre de Gueldre (1570-1702), in: Johannes Stinner und Karl-Heinz Tekath (Hgg.), Gehe - Geldern - Gelderland. Geschichte und Kultur des Herzogtums Geldern, Geldern 2001, S. 81-86; WILHELM FABRICIUS, Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, 2. Band
: Die Karte von 1789. Einteilung und Entwicklung der Territorien von 1600 bis 1794, Bonn 1898. Locations of visitors to this page